Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen zum Oldtimer-Treffen in 53773 Hennef-Lichtenberg


Art der Veranstaltung

Das Oldtimer-Treffen ist eine markenübergreifende Oldtimerveranstaltung parallel zum Dorffest des Bürgerverein Lichtenberg e.V. (www.bv-lichtenberg.de) inklusive einer Ausfahrt (Orientierungsfahrt) durch das Gebiet der 100 Dörfer der Stadt Hennef (Sieg) und darüber hinaus.


Veranstalter 

Bürgerverein Lichtenberg e.V.

Weidegarten 6
53773 Hennef, OT Lichtenberg

info@bv-lichtenberg.de

Mitglieder der Interessengemeinschaft Oldtimer Lichtenberg sind Christian König, Andreas Otto, Thomas Schwabe, Marco Henrich, Dr. Matthias Alisch, Dirk Möller und Franz Rother.

E-Mail: info@oldtimer-lichtenberg.de

Mobil-Tel.: 0171 / 4911928 (Christian König)

Während der Veranstaltung sind die einzelnen Funktionsträger entsprechend deutlich (z.B. durch eine Weste mit Logo) gekennzeichnet. Den Anweisungen der Funktionsträger ist Folge zu leisten.


Genehmigung

Diese Veranstaltung wurde von den örtlichen Behörden genehmigt.


Veranstaltungsort 

Im Umfeld des Dorfplatzes gegenüber Uckerather Straße 72 in 53773 Hennef (Sieg), Ortsteil Lichtenberg, sowie Ausfahrt durch das Gebiet der 100 Dörfer der Stadt Hennef (Sieg) und darüber hinaus.


Geplanter Ablauf

  • 11:30 Uhr: Eintreffen der Fahrzeuge am Dorfplatz in 53773 Hennef, Ortsteil Lichtenberg
  • 13:00 Uhr: Abfahrt zur Ausfahrt (Orientierungsfahrt) ab Dorfplatz Hennef-Lichtenberg; Start im Abstand von ca. 2 Minuten
  • ab 14:00 Uhr: Zeit für Kaffee und Kuchen, Getränke, Grillgut etc. auf dem Dorffest des Bürgervereins Lichtenberg e.V.
  • 16:00 Uhr: voraussichtliche Rückkehr / Ankunft am Zielort Dorfplatz Hennef-Lichtenberg
  • 17:30 Uhr: Preisverleihung an die Sieger in den verschiedenen Preiskategorien


Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Oldtimer-Liebhaber, die einen Pkw oder Motorrad besitzen, dessen gültiger Kfz-Schein das Jahr 1994 oder früher als Baujahr ausweist (d.h. 30 Jahre alt, sogenannte Oldtimer), sofern es sich um ein originales Fahrzeug handelt. Bei Nachbauten, Replicas oder Rekreationen gilt das Baujahr der Herstellung. Alltagsfahrzeuge und Lkw über 3,5t sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Fahrzeuge ordnungsgemäß für den Straßenverkehr zugelassen sind, ausreichend Versicherungsschutz besteht und uneingeschränkt verkehrssicher sind. Zudem muss der/die Fahrer/in im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Fahrzeuge mit roter „07er“-Kennzeichen werden zur Veranstaltung zugelassen. Fahrzeuge mit Kurzzeit- und Händlerkennzeichen sind hingegen nicht zugelassen. Alle gesetzlichen Vorschriften sind durch die Teilnehmenden zu beachten. Es gelten während der Veranstaltung und auf der gesamten Strecke der Ausfahrt (Orientierungsfahrt) uneingeschränkt die geltenden Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere verweist der Veranstalter auf die Einhaltung der inner- und außerorts vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen, das Mitführen von Warnwesten und Warndreieck sowie die Empfehlung, auch am Tag mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Die Veranstaltung dient zu keiner Zeit der Erreichung von Höchstgeschwindigkeiten.


Anmeldung / Nennung

Anmeldungen / Nennungen können nur schriftlich und vollständig auf dem dafür vorgesehenen Online-Formular unter www.oldtimer-lichtenberg.de als Bewerbung abgegeben werden. Es wird ein Nenngeld (Startgeld) in Höhe von 20,00 EUR je Fahrzeug erhoben; darin ist ein Verzehrgutschein im Wert von 10,00 EUR enthalten, der auf dem parallel stattfindenden Dorffest in Hennef-Lichtenberg eingelöst werden kann. Das Nenngeld ist umgehend über eine der im Anmeldeprozess genannten Zahlungsmethoden zu begleichen. Das Nennformular ist vollständig auszufüllen. Die Nennbestätigung erfolgt - soweit möglich - mittels E-Mail. Wir bitten daher immer um Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse. Für aktuelle Informationen zur Veranstaltung verweisen wir auf die Event-Homepage www.oldtimer-lichtenberg.de

Fahrzeuge ohne vorherige Onlineanmeldung nehmen nicht an der Ausfahrt und nicht an der Preisverleihung teil und können leider keine durch die Ordner zugewiesene Park-/Abstellmöglichkeit im Umfeld des Dorfplatzes Hennef-Lichtenberg nutzen.

Durch die Anmeldung über das Onlineformular und die Begleichung des Nenngeldes (20,00 EUR) je Fahrzeug bestehen die folgenden Möglichkeiten

  • die Teilnahme mit einem (1) Fahrzeug an der Veranstaltung inklusive Ausfahrt durch das Gebiet der 100 Dörfer der Stadt Hennef (Sieg) und darüber hinaus, 
  • bevorzugte, durch Ordner zugewiesene Park-/Abstellmöglichkeit für das Fahrzeug im Umfeld des Dorfplatzes Hennef-Lichtenberg,
  • Teilnahme an einer erweiterten Preisauslobung (näheres siehe Abschnitt „Aufgaben / Wertung / Siegerehrung / Preisverleihung“).

Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahme auf 100 angemeldete Fahrzeuge zu beschränken.


Widerrufsbelehrung und Widerrufsrecht

Teilnehmende haben das Recht, einen online geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag der gesendeten Nennung zu unserer Veranstaltung Oldtimer-Treffen Hennef-Lichtenberg. Um ein Widerrufsrecht auszuüben, müssen uns, dem Bürgerverein Lichtenberg e.V. - Interessengemeinschaft Oldtimer Lichtenberg, Weidegarten 6, 53773 Hennef (Sieg), mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung, z. B. einem mit der Post versandten Brief oder einer E-Mail an info@oldtimer-lichtenberg.de, der Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, mitgeteilt werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts nachvollziehbar vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesandt wird.


Widerrufsfolgen

Wenn Teilnehmende diesen Vertrag widerrufen, haben wir den Teilnehmenden alle Zahlungen, die wir diesbezüglich erhalten haben, binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist, zurückzuerstatten. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Teilnehmende bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben.


Stornierung

Nenngeld ist Reuegeld und wird nur bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter, ausgenommen höhere Gewalt, zurückgezahlt.


Leistungen des Veranstalters

Der Veranstalter, vertreten durch die Interessengemeinschaft Oldtimer Lichtenberg, übernimmt die Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung. Auch das parallele Dorffest wird vom Bürgerverein Lichtenberg e.V. als Veranstalter durchführt und vollumfänglich verantwortet.

Die Teilnehmenden der Ausfahrt (Orientierungsfahrt) erhalten 

  • ein Rallyeschild mit Startnummer; die gut sichtbare Anbringung dieses Rallyeschildes am Fahrzeug ist verbindlich und kann von den Teilnehmern nicht abgelehnt werden,
  • ein Roadbook (enthält u.a. Details zur Streckenführung der Ausfahrt/Orientierungsfahrt) 
  • einen Fahrzeug-Steckbrief, der durch den Teilnehmenden auszufüllen ist sowie am oder im Fahrzeug während des Parkens in Hennef-Lichtenberg gut sichtbar anzubringen ist (der Fahrzeug-Steckbrief dient der Information der Besucher sowie der Beurteilung durch die Juroren / Preisrichter)
  • die Chance zum Gewinn eines Preises (näheres siehe Abschnitt „Aufgaben / Wertung / Siegerehrung / Preisverleihung“),
  • so weit möglich Park-/Abstellmöglichkeiten für die Fahrzeuge.

Während des Oldtimer-Treffens stehen ausdrücklich nicht zur Verfügung: 

Oldtimertransport, Abschleppservice, Pannendienst, professionelle mechanische Unterstützung (Reparaturdienst) sowie Bewachung des Veranstaltungsgelände und der Fahrzeuge.


Für Arbeiten und Reparaturen durch einer der Teilnehmer der Veranstaltung oder durch Außenstehende während der Veranstaltung wird ausdrücklich keinerlei Haftung oder Gewähr durch den Veranstalter übernommen.


Aufgaben / Wertung / Siegerehrung / Preisverleihung

Die Startreihenfolge zur Ausfahrt / Orientierungsfahrt wird vom Veranstalter festgelegt. Für die Teilnahme an der Ausfahrt sind die Startnummern auf den Rallye-Schildern unerlässlich. Die Fahrzeuge starten im Abstand von ca. 2 Minuten. Bei dieser Veranstaltung kommt es nicht auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten an. Zeit-, Sonder- und Orientierungskontrollen finden nicht statt.

Die Teilnehmenden nutzen die nach den Fahrtunterlagen vorgeschriebene Strecke (siehe Roadbook) unter Beachtung der StVO. Es gelten keine Sonderrechte für teilnehmende Fahrzeuge. Es wird nach Karte und ggf. nach besonderer Anweisung gefahren.

Gewertet werden die im Rahmen der Veranstaltung an bestimmten Standorten gelösten Aufgaben. Die Lösungen sind auf den Bordkarten (Teil des Roadbooks) mit Kugelschreiber oder Filzstift einzutragen und mit dem Namen des/der Teilnehmenden zu versehen. Eigenhändige Änderungen ziehen den Ausschluss aus der Wertung nach sich.

Strafpunkte werden bei dieser Veranstaltung nicht vergeben. Einsprüche oder Proteste gegen die Aufgabenstellungen, Streckenführung, Wertungen und gegen das offizielle Ergebnis werden nicht zugelassen; die vom Veranstalter ermittelte Wertung ist endgültig; Bordkarten werden nicht zurückgegeben.

Pokale bzw. Preise werden an den/die jeweils Beste/n in jeder Kategorie vergeben (Mitglieder der Interessengemeinschaft Oldtimer Lichtenberg sind selbstverständlich von der Wertung ausgeschlossen). Es gibt folgende Preiskategorien:

  • ** Höchste Punktwertungen aus gelösten Aufgaben während der Orientierungsfahrt, 1. bis 3. Preis (bei mehreren Gewinnern/Gewinnerinnen mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los)
  • Weiteste Anreise (basierend auf mitgebrachtem Nachweis)
  • Jüngste/r Teilnehmende/r eines angemeldeten Fahrzeugs (basierend auf mitgebrachtem Nachweis)
  • Älteste/r Teilnehmende/r eines angemeldeten Fahrzeugs (basierend auf mitgebrachtem Nachweis)
  • Ältestes angemeldetes Fahrzeug (basierend auf mitgebrachtem Nachweis)
  • ** Schönstes angemeldetes Fahrzeug
  • ** Außergewöhnlichstes angemeldetes Fahrzeug 
  • ** sowie weitere Kategorien, die vor Ort bekanntgegeben werden.

Bei mit „**“ versehenen Preiskategorien entscheiden die Mitglieder der Interessengemeinschaft Oldtimer Lichtenberg (Juroren) über die Preisvergabe.

Pokale/Preise müssen vor Ort am Tag der Veranstaltung entgegengenommen werden, sie werden nicht nachgesandt.


Werbung / Verkaufsanzeigen / Verkäufe und Vermittlungen

Den Teilnehmern ist das Anbringen von anderweitiger Werbung oder Verkaufsanzeigen an ihren Fahrzeugen gestattet. Diese Werbung darf jedoch nicht das am Fahrzeug gut sichtbar anzubringende Rallyeschild des Oldtimer-Treffens Hennef-Lichtenberg inklusiver der darauf ggf. enthaltenen Sponsoren-Werbung überdecken. 

Der Veranstalter tritt bei Verkäufen oder Vermittlungen von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen während des Oldtimer-Treffens nicht als Vermittler oder als anderweitig Beteiligter auf. Verkäufe, Ankäufe und Vermittlungen sind vollumfänglich vertragliche Angelegenheiten zwischen Verkäufern und Käufern.


Verantwortlichkeit der Teilnehmenden / Verkehrsregeln / Fahrdisziplin / Bewachung

Die Teilnehmenden fahren auf eigene Gefahr und sind für die Verkehrssicherheit ihrer Fahrzeuge selbst verantwortlich. Die Fahrtstrecke ist dem Roadbook zu entnehmen, das vor dem Start der Ausfahrt (Orientierungsfahrt) am Dorfplatz Hennef-Lichtenberg ausgegeben wird. Die Teilnehmenden verpflichten sich, über den Gesamtzeitraum der Veranstaltung die Straßenverkehrsbestimmungen einzuhalten. Insbesondere sind die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten unbedingt einzuhalten. Behördlich vorgenommene Geschwindigkeitsmessungen, die eine Überscheitung der erlaubten Geschwindigkeit ausweisen und ggf. von der Polizei dem Veranstalter angezeigt werden, gegen zu Lasten der jeweiligen Teilnehmenden. Bei dieser Veranstaltung kommt es ausdrücklich nicht auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten an.


Änderung der Veranstaltung / Höhere Gewalt

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, alle von Behörden angeordneten oder aus Sicherheitsgründen oder durch höhere Gewalt (z.B. Unwetter, Pandemie-Ausbruch bzw. hohe Ansteckungsgefahr) erforderlich werdenden Änderungen der Veranstaltung jederzeit vorzunehmen oder auch die Veranstaltung ganz abzusagen, falls es durch außergewöhnliche Umstände erforderlich wird. In diesen Fällen können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Änderungen / Aktualisierungen werden auf der Homepage des Oldtimer-Treffens Hennef-Lichtenberg - so weit als möglich - mitgeteilt.


Versicherung

Der Veranstalter schließt die von den Genehmigungsbehörden geforderte Veranstalterhaftpflichtversicherung ab, die auch für alle Teilnehmenden gilt. Fahrzeuge sind darüber ausdrücklich nicht versichert. Für jedes teilnehmende Fahrzeug muss eine Haftpflichtversicherung durch den/die Fahrer/in, Beifahrer/in, Mitfahrer/in, Kfz-Eigentümer/in oder Kfz-Halter/in abgeschlossen sein. Mit der Abgabe der Nennung / Anmeldung erklärt der/die Bewerber/in, dass für das genannte Fahrzeug eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Haftpflichtversicherung uneingeschränkt in Kraft ist. Bei der Teilnahme an der Ausfahrt ist ein Versicherungsnachweis vorzulegen (Auflage des Straßenverkehrsamtes!). Die Versicherung für die Fahrzeuge, für deren Insassen sowie für die Haftpflicht gegenüber Dritten ist Sache der Teilnehmenden (Fahrer/in, Beifahrer/in, Mitfahrer/in, Kfz-Eigentümer/in oder Kfz-Halter/in). Der Veranstalter ist von allen Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften freigestellt. Etwaige Mängel an der Veranstaltung haben die Teilnehmenden unverzüglich noch vor oder während der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter anzuzeigen und zu dokumentieren. Nachträgliche, erst nach Ende der Veranstaltung erhobene Rügen über Mängel oder sonstige Unzulänglichkeiten der Veranstaltung sind verspätet; diese begründen keine Ansprüche der Teilnehmenden mehr. Eine Haftung des Veranstalters für nicht vorhersehbare Schäden ist ausgeschlossen. Dieses gilt auch für die persönliche Haftung der Fahrer/in, Mitfahrer/in, Vertreter/in und aller Erfüllungshilfen. Auf dem gesamten abgesperrten Veranstaltungsgelände, einschließlich abgesperrter Straßen und auf dem Dorfplatz, hat der Veranstalter das Hausrecht.


Umweltschutz

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Park- und Abstellplätze nicht durch Öl, Benzin oder andere umweltgefährdende Flüssigkeiten verunreinigt werden. Sollte ein Fahrzeug undicht sein bzw. Flüssigkeiten verlieren, hat der/die Teilnehmer/in ein geeignetes Auffangbehältnis aufzustellen und das Eindringen von Öl/Flüssigkeiten ins Erdreich zu vermeiden. Erfolgte Verunreinigungen, z.B. tropfendes Öl, Schmierstoffe, Treibstoffe, o.ä., sind unverzüglich durch den/die Verursacher/in zu beseitigen und fachgerecht zu entsorgen. Jede/r Fahrer/in bzw. alle Teilnehmenden stehen in der Haftungspflicht gegenüber den Grundstückseigentümern bzw. den Geschädigten. Teilnehmende stellen den Veranstalter insofern von jeder Haftung auch Rückhaftung vollumfänglich frei. 


Haftungsbeschränkung / Haftungsausschluss

Der Veranstalter trägt keinerlei Versicherungsrisiko, das über die oben genannte Veranstalterhaftpflichtversicherung hinausgeht. Die Teilnehmenden nehmen auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Teilnehmende bzw. bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen selbst oder von den von ihnen benutzten Fahrzeugen verursachten Schäden. Fahrer/in, Beifahrer/in und ggf. Fahrzeugeigner/in, bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte, erklären mit Abgabe der Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber

  • dem Veranstalter Bürgerverein Lichtenberg e.V. und seinen Mitgliedern,
  • den Sponsoren,
  • den vom Veranstalter eingesetzten Helfern,
  • allen sonstigen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
  • den Behörden,
  • den Straßenbaulastträgern, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen, Plätze, Strecken samt Zubehör verursacht werden,
  • den gesetzlichen Vertretern, Bevollmächtigten und sämtlichen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen.

Ausgenommen hiervon sind Ansprüche, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln des vorgenannten enthafteten Personenkreises beruhen. Weiterhin ausgenommen sind Ansprüche, die auf der Schädigung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Hier haftet der jeweilige Schädiger sowohl für vorsätzliches als auch für grob fahrlässiges Verhalten. Der Haftungsverzicht wird mit Zugang der Anmeldung beim Veranstalter dem gesamten vorgenannten Personenkreis gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt nach Maßgabe des Vorgenannten für alle Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, auch für vertragliche, außervertragliche Ansprüche und solche aus unerlaubter Handlung. Sofern Teilnehmende Fahrzeuge einsetzen, die nicht in deren Eigentum steht, haben diese die Eigentümer der Fahrzeuge von dieser Tatsache zu unterrichten und Verzichtserklärungen der Eigentümer per Unterschrift beizubringen. Sollten Teilnehmende die Eigentümerverzichtserklärung wahrheitswidrig versichert haben, so stellen diese den vorgenannten Personenkreis von sämtlichen eventuellen Ansprüchen der Eigentümer frei. Jeder Teilnehmende ist für sich, alle Beifahrer, das teilnehmende Fahrzeug, sein/ihr Verhalten und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen selbst verantwortlich. Teilnehmende verpflichten sich selbst, alle Beifahrer und das gemeldete Fahrzeug ausreichend und den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu versichern. 

Etwaige Mängel an der Veranstaltung hat der/die Teilnehmer/in unverzüglich noch vor oder während der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter anzuzeigen und zu dokumentieren. Nachträgliche, erst nach Ende der Veranstaltung erhobene Rügen über Mängel oder sonstige Unzulänglichkeiten der Veranstaltung sind verspätet; diese begründen keine Ansprüche der Teilnehmenden mehr.

Die Veranstalter des Oldtimer-Treffens Hennef-Lichtenberg sind nicht verantwortlich und tragen keinerlei Haftung für Vorkommnisse, Schäden etc. auf dem Dorfplatz bzw. auf dem Veranstaltungsort.

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben unberührt.


Bild- / Tonaufnahmen / Speicherung von Daten / Datenschutz

Mit Abgabe der Anmeldung willigen die Teilnehmenden ein, dass der Veranstalter ihre im Anmelde-/Nennformular erhobenen personenbezogenen Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz und die Daten zum Fahrzeug verarbeiten und speichern. Eine Übermittlung der persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den Zwecken, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Bewerbung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung stehen, findet nicht statt. Die Teilnehmenden sind darüber hinaus damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung angefertigten Fotos/Videos/Tondokumente zur Veranstaltungsdokumentation in Medien inkl. des Internets und sozialen Medien verwendet und der Presse zur Verfügung gestellt werden können. Ebenso wird einer Verwendung des Film-, Ton- und Fotomaterials auf der Homepage des Veranstalters und auf Social-Media-Kanälen zugestimmt. Gültigkeit besitzt auch die neben diesen Rahmenbedingungen am Veranstaltungsort ausgehängte Datenschutzinformation für Teilnehmende gemäß Art. 13 DS-GVO.


Einverständniserklärung 

Mit der Abgabe der jeweiligen Anmeldung unterwirft sich jeder/jede, der/die am Oldtimer-Treffen Hennef-Lichtenberg teilnimmt, ohne Einschränkungen den vorliegenden Teilnahmebedingungen und eventuell erfolgender Ergänzungen oder Änderungen der Teilnahmebedingungen.


Erfüllungsort / Gerichtsstand 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Siegburg.


Salvatorische Klausel / Nebenabmachungen 

Nebenabmachungen und mündliche Abmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich vom Veranstalter bestätigt wurden. Diese Teilnahmebedingung und der damit geschlossene Vertrag behalten ihre Gültigkeit auch, wenn einzelne Bestimmungen sich als unwirksam erweisen sollten. Die betreffenden Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem ursprünglichen angestrebten Zweck so weit wie möglich entsprechen.


Hennef (Sieg), 01.04.2024


Bürgerverein Lichtenberg e.V. - vertreten durch die Interessengemeinschaft Oldtimer Lichtenberg